| FAQ - häufig gestellte Fragen |
Hier werden häufig gestellte oder auch bedeutsame Fragen zu den Themen 'unsere Gewässer', 'Regeln der Fischereierlaubnisscheine' etc. zusammen mit kompetenten Antworten
abgedruckt.
Natürlich fließen auch Erläuterungen zu den Karten ein, die sich aus der Praxis ergaben!
Anfragen bei Unklarheiten sind erwünscht und können persönlich, telefonisch oder per Email an die Vorstandschaft gerichtet werden - idealer Weise, bevor es zu irgendwelchen Missverständnissen am Gewässer kommt.
Mühlbach und Grundner Alz - welche Köder sind erlaubt?
Der Erlaubnisschein - Neuregelung ab 2006 - sagt hierzu:
Der Mühlbach und die Grundner Alz dürfen nur mit Kunstködern befischt werden (auch keine zusätzlichen Naturköder oder Teige!).
Die Köderbeschränkungen für den Mühlbach wurde für den Gewässerabschnitt Grundner Alz
übernommen!
So sind in beiden Abschnitten Blinker, Spinner, Wobbler, Twister, Gummifische, alle künstlichen Nachbildungen von Naturködern wie Gummimaden, Gummiwürmern oder auch Gummimais
etc. erlaubt.
Verboten sind Brot, Maden, Insektenlarven, Kirschen, Fleisch- und Wurststückchen, Boilies, Pellets, Käse, Frolic und ähnliche Tiernahrung, Köderfische (frisch und eingelegt / gefroren).
Kombinationen von erlaubten und anderen Ködern, wie Spinner mit natürlichem Wurm, Sbirolinofischen mit gekneteten Teigködern und Spinnerblatt etc. sind nicht erlaubt!
Als 'Fliege' und damit als erlaubt gelten Trocken- und Naßfliege, Nymphe und Streamer
- auch an einer normalen Angel!
Das Nachtfischen ist in der Grundner Alz, wie auch in den anderen Abschnitten der Alz, erlaubt!
Sollten noch irgendwelche Unklarheiten bestehen, wendet euch Bitte an die Vorstandschaft und fragt nach - per Telefon, per Email oder auch schriftlich.
Köderfischfang am Leitgeringer See mit der Köderfischreuse?
Der Erlaubnisschein regelt hierzu:
(Name XY) wird die Erlaubnis erteilt, in der Zeit ... im Leitgeringer See mit höchstens zwei Handangeln zu fischen. ... Lebender Köderfisch, Karausche und kranke Fische sind als Köder verboten, ebenso der Gebrauch des Köderfischsenknetzes!
Dass ein Senknetz verboten ist, ergibt sich ohnehin bereits als Umkehrschluss daraus, dass nur mit höchstens zwei Handangeln gefischt werden darf (und mit nichts anderem). Das Verbot erstreckt sich natürlich auch und noch viel mehr auf den Gebrauch von Reusen, sei es als (Aal)Reusen oder auch als kleine Köderfischreusen!
Um es klar zu sagen: Maximal zwei Handangeln, bestückt mit jeweils höchstens einer Anbiss-Stelle
- sonst nichts. Keine Senknetze, keine Netze und keine Reusen!